Klaus Bartram

Unternehmensberater

Existenzgründungsberatung

Existenzgründungsberatung Sie haben vor sich selbstständig zu machen oder haben bereits ein Unternehmen gegründet? Ich berate Existenzgründer hinsichtlich persönlicher Eignung, der Geschäftsidee, des Marketings und Vertriebs, des Geschäftssystems und der Organisation sowie der Finanzplanung.
Ich unterstütze Sie bei Ihren betriebswirtschaftlichen Betrachtungen und dem betrieblichen Rechnungswesen. Ebenso erhalten Sie alle nötigen Informationen über die Gewerbeanmeldung, soziale Absicherung, Anforderungen des Finanzamtes und des Arbeitsamtes. Darüberhinaus biete ich Ihnen weitere Unterstützung bei der Vorbereitung Ihrer Unternehmensgründung, die Erstellung eines Businessplanes und Begleitung bei Bankgesprächen.

Existenzgründung und Buchhaltung

Existenzgründung und Buchhaltung Sobald jemand nicht mehr ausschließlich als Arbeitnehmer(in) tätig ist, sondern beginnt, nebenberuflich oder hauptberuflich eine unternehmerische Tätigkeit auszuüben, ist es erforderlich, das sich daraus ergebende Jahresergebnis zu ermitteln. Dabei ist zu unterscheiden, ob das Jahresergebnis für interne oder externe Zwecke ermittelt wird. Für betriebsinterne Zwecke ist der Unternehmer selbst an der Ermittlung des Jahresergebnisses interessiert, um Erkenntnisse über die Rentabilität der Tätigkeit zu gewinnen. Hierbei reicht es allerdings nicht aus, erst nach Ablauf eines Geschäftsjahres zu erfahren, wie das Jahresergebnis lautet. Vielmehr ist es für eine erfolgreiche Unternehmensführung unerlässlich, bereits während des laufenden Jahres möglichst zeitnah in Form von Monats- bzw. Quartalsauswertungen Informationen über die aktuelle Kosten- und Ertragsentwicklung zu erhalten. Nur so können auftretende Probleme, die ansonsten möglicherweise sogar existenzbedrohend werden könnten, rechtzeitig erkannt und entsprechende Gegenmaßnahmen ergriffen werden. Dieser Bereich wird auch internes Rechnungswesen oder Controlling genannt. Eine Verpflichtung hierzu oder gesetzliche Vorschriften über die Ausgestaltung bestehen zu diesem Bereich nicht. Darüber hinaus wird das Ergebnis einer unternehmerischen Tätigkeit aber auch für betriebsexterne Zwecke ermittelt. Im Wesentlichen für die Finanzbehörde, die das Jahresergebnis als Grundlage für die Besteuerung heranzieht. Außerdem spielt das externe Rechnungswesen eine wichtige Rolle im Zusammenhang mit Kreditentscheidungen der Banken.