Klaus Bartram

Unternehmensberater

Finanzamt

Suche nach der örtlich und sachlich zuständigen Finanzbehörde.

Finanzamt Auf dem Internetportal des Bundeszentralamtes für Steuern (BZSt) kann nach dem zuständigen Finanzamt gesucht werden.

Die Suchfunktion ermöglicht es, die örtlich und sachlich zuständige Finanzbehörde zu ermitteln. Dazu werden Daten des Statistischen Bundesamtes, der Deutschen Post AG und der Finanzverwaltung der Länder und des Bundes verwendet. Als Suchergebnis angezeigt wird die politische Gemeinde, das für diese Gemeinde örtlich zuständige Finanzamt und die zuständige Oberfinanzdirektion (OFD). Wenn es im Bereich einer Gemeinde mehrere Finanzämter gibt, wird das so genannte Verteilerfinanzamt dazu angezeigt.

Ordnungskriterium für die Gemeinden ist der amtliche Gemeindeschlüssel (AGS). Als Verwaltungssitz wird die offizielle Anschrift der Gemeindeverwaltung gezeigt. Bei den Finanzämtern ist das primäre Ordnungskriterium die bundeseinheitliche Finanzamtsnummer (BUFA-Nr).

Die Sortierung des Suchergebnisses erfolgt - je nach eigenem Wunsch - nach Bezeichnung, Postleitzahl oder Finanzamtsnummer. Eine Liste aller Finanzämter der Bundesrepublik Deutschland ist ebenfalls erhältlich.

Steuerformulare im Internet

Anträge und Formulare der Finanzbehörden im www.

Steuerformulare Vordrucke zur Steuererklärung gibt es nicht nur bei der Finanzverwaltung vor Ort. Diese können auch im Internet heruntergeladen werden. Unter anderem stellen die Finanzministerien der Länder die gängigsten Steuerformulare zur Ausgabe auf dem heimischen Drucker zur Verfügung.

Wer also gerade eine Steuererklärung auszufüllen hat und dringend einen fehlenden Vordruck benötigt, kann so schnell und unkompliziert das fehlende Dokument rund um die Uhr beschaffen.

Zu beachten ist allerdings, dass die Vordrucke - wie dies auch bei den offiziellen Formularen der Fall ist - beidseitig ausgedruckt werden müssen. Mantelbögen, die sich aus zwei DIN A 4 - Seiten zusammensetzen, sollten entsprechend zusammengeklebt werden. Solche am heimischen PC ausgedruckten Formulare werden von den Finanzämtern anerkannt.


Man kann die Steuererklärung allerdings auch elektronisch abgeben. Dazu kann man ElsterFormular, das kostenlose Produkt der Finanzverwaltung, nutzen.