Lohn und Gehalt
Eine Übersicht über den grundsätzlichen Aufbau von Verdienstabrechnungen der Arbeiter und Angestellten eines Unternehmens.
Angestellte eines Unternehmens erhalten als monatliches Arbeitsentgelt ein Gehalt,
das spätestens nach Ablauf eines jeden Monats gezahlt werden muss.
Arbeiter erhalten in Abhängigkeit ihrer geleisteten Arbeitsstunden einen Lohn.
Die Mindesthöhe der Löhne und Gehälter ist grundsätzlich in den Lohn- und
Gehaltstarifverträgen festgelegt.
Eine außertarifliche Entlohnung kann im Einzelarbeitsvertrag vereinbart sein.
Der Bruttoverdienst ist die Summe aller Beträge, die dem Arbeitnehmer aufgrund des
Arbeitsverhältnisses für eine festgelegte Abrechnungsperiode - im Regelfall eines Monats -
zustehen. Für die Lohn- und Gehaltsabrechnung gilt in der Regel folgendes Schema:
-
Grundlohn
+ Zuschläge (z.B. Überstunden, Nachtarbeit)
+ Prämien, Umsatzprovisionen
+ AG-Anteil von vermögenswirksamen Leistungen (VL)
= Bruttolohn
- Lohnsteuer
- Kirchensteuer
- Solidaritätsbeitrag
- Sozialversicherungsbeiträge
= Nettolohn
- (gesamte) vermögenswirksame Leistungen des AN
- sonstige Abzüge (z.B. Abschlagszahlungen, Pfändungen)
= auszuzahlender Betrag
Bei der Ermittlung des Nettolohns ist außerdem folgendes zu beachten: Anwendung der Lohnsteuertabelle entsprechend der auf der Lohnsteuerkarte eingetragenen Steuerklasse; Berücksichtigung der auf der Lohnsteuerkarte eingetragenen Steuerfreibeträge; Beachtung der Versicherungspflichtgrenzen für die Berechnung der Sozialversicherungsbeiträge.
Lohnsteuertabelle
Die Tabelle beinhaltet die dem Bruttolohn entsprechenden Lohnsteuerabzüge in Abhängigkeit der betreffenden Steuerklassen. Die Höhe der Lohnsteuer ist somit abhängig von der auf der Lohnsteuerkarte eingetragenen Steuerklasse.
Lohnsteuerkarte
Die zuständige Gemeinde stellt Arbeitnehmern für jedes Kalenderjahr unentgeltlich eine Lohnsteuerkarte aus und übersendet sie. Die Lohnsteuerkarte enthält folgende von der Gemeinde eingetragene Angaben: Ausstellende Gemeinde, zuständiges Finanzamt und Finanzamtsnummer, Name und Anschrift des Arbeitnehmers, Geburtsdatum, Steuerklasse, Kinderfreibeträge und Konfession. Eventuell zu berücksichtigende Steuerfreibeträge werden vom Finanzamt eingetragen. Der Arbeitgeber trägt für das entsprechende Kalenderjahr ein: Bruttoarbeitslohn einschließlich der Sachbezüge, Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag, Kirchensteuer und Arbeitnehmeranteil zur gesetzlichen Sozialversicherung (Gesamt-Sozialversicherung).
Steuerklassen
Mit den sechs Steuerklassen wird die individuelle Besteuerung des Arbeitnehmers den verschiedensten persönlichen Verhältnissen angepasst.
Sozialversicherungsbeträge
Krankenversicherung
Pflegeversicherung
Rentenversicherung
Arbeitslosenversicherung
Gehaltsrechner online
Was bleibt bei der Lohn- oder Gehaltsabrechnung unter dem Strich übrig? Dies ist die alles bewegende Frage - nicht erst am Zahltag eines Monats, sondern häufig schon dann, wenn am Ende des Geldes noch reichlich Monat übrig ist. Meist ist die Enttäuschung groß: Was sich brutto noch gut anhört, verliert netto fast jeglichen Reiz. Eines steht jedoch immer fest: Die Staatskasse verdient am eigenen Gehalt nicht schlecht, und nicht nur Lohn- und Kirchensteuer sowie der Solidaritätszuschlag, sondern auch die verschiedenen Beiträge für die Sozialversicherung fließen ab.
Nicht nur bei der Suche nach einem neuen Job, sondern auch vor einer Gehaltsverhandlung mit dem Chef sollte man sich gründlich informieren, ob der gewünschte Betrag auch einen ausreichenden Zuwachs auf dem eigenen Konto bringt. Wie viel bringt eine Gehaltserhöhung netto? Wie wirkt sich die Änderung der Steuerklasse aus? Welches Bruttogehalt führt zum Wunsch-Netto? Diese und viele andere Berechnungen kann man im Internet vornehmen.